Gemeinsame Pressemitteilung des GRÜNEN Kreisverbands Groß-Gerau, der GRÜNEN Kreistagsfraktion und der GRÜNEN Gernsheim

7. Juli 2021

GRÜNE BEGRÜSSEN ENTSCHEIDUNG GEGEN DAS BAUVORHABEN DER FIRMA SOLVADIS DISTRIBUTION GMBH IN GERNSHEI

Die GRÜNEN im Kreis Groß-Gerau befürworten klar die Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde, das Bauvorhaben der Firma Solvadis Distribution GmbH für unzulässig zu erklären.

Lars Nitschke, Bundestagskandidat und Kreisvorstandmitglied, erklärt: „Die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner muss in jedem Fall geschützt werden!“ Das Heranrücken an die Wohnbebauung stelle immerhin eine unzumutbare Beeinträchtigung der Bewohnerinnen und Bewohner dar und sollte daher dringlichst untersagt werden.“

„Die Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde ist in jedem Fall richtig.“, hält Karen Lischka, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Kreistagsfraktion, fest.

Die Solvadis Distribution GmbH stellte einen Antrag auf die Erweiterung ihres Tanklagers im Gernsheimer Hafengebiet beim zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt und die untere Bauaufsichtsbehörde stellte kürzlich fest, dass dieses Bauvorhaben unzulässig sei.

Der Kreistag Groß-Gerau bestätigte dies und sprach sich klar gegen die Baupläne aus. Nun liegt es an den übergeordneten Ordnungsbehörden dieser Stellung zu folgen oder das Bauvorhaben über die Entscheidung des Kreises hinweg zu genehmigen.

„Die Unfälle der Vergangenheit (1994, 2019) haben gezeigt, dass ein Risiko für die Bevölkerung unserer Stadt ausgeht.“, erklärt Marco Piscopia, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Gernsheim. Außerdem sei die Informationspolitik des Unternehmens nicht hinnehmbar. So sei Vertrauen nicht nur geschädigt worden, sondern teilweise gänzlich verloren gegangen, erklärt er.

Für den Kreisverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind die Pläne zur Erweiterung des Tanklagers unzulässig und stehen im Konflikt mit bauplanerischen und ordnungsrechtlichen Maßstäben. Demzufolge sollten auch nachgehende Instanzen die Stellungnahme der Kreisverwaltung, sowie des Kreistages beherzigen und keinesfalls eine Genehmigung für das Vorhaben erteilen.

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