Eine hohe Wahlbeteiligung ist wichtig, deshalb bitte ich Sie gehen Sie wählen und nehmen Sie von Ihrem Wahlrecht gebrauch. Unsere Demokratie lebt von der Beteiligung aller Menschen.
Sollten Sie am 08. Oktober verhindert sein oder sich noch unsicher, dann haben Sie ab sofort die Möglichkeit Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.
Am 08. Oktober findet die Landtagswahl in Hessen statt, bei der die neue Zusammensetzung des Hessischen Landtages bestimmt wird. Jede*r Wahlberechtigte*r hat zwei Stimmen. Die Erststimme für eine*n Direktkandidat*in des Wahlkreises und die Zweitstimme für eine Partei. Ich werbe sowohl um Ihre Erststimme für mich als Direktkandidat für den Kreis Groß-Gerau, als auch Ihre Zweitstimme für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen, für die ich als Listenkandidat ebenfalls antrete. Beide Stimmen sind jedoch unabhängig von einander.
Aber wie geht das mit der Briefwahl genau? Ich erkläre Ihnen hier alle Schritte:
1. Sie bekommen eine Wahlbenachrichtigung
In den nächsten Tagen erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung, auf der steht, in welchem Wahllokal Sie am 08.10. wählen können. Es wird außerdem angegeben, bei welcher Stelle Sie Briefwahl beantragen können.
Ich habe hier die Online-Beantragung in den jeweiligen Kommunen meines Wahlkreises einmal verlinkt:
- Bischofsheim
https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6433002 - Ginsheim-Gustavsburg
https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6433005 - Kelsterbach
https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6433007 - Nauheim
https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6433009 - Raunheim
https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6433010 - Rüsselsheim am Main
https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6433012
2. Sie beantragen Briefwahl
Sie können ihre Briefwahl online, mündlich oder schriftlich beantragen, eine E-Mail zählt ebenfalls als schriftlicher Antrag. Sollte Ihnen aus der Wahlbenachrichtigung nicht klar werden, wo Sie hingehen oder hinschreiben müssen, können Sie einfach im Bürgerbüro der Gemeinde anrufen und nachfragen. Die Briefwahl kann in begründeten Fällen auch bis zum Wahltag (15:00 Uhr) beantragt werden.
3. Sie füllen Ihre Briefwahlunterlagen aus.
Die Briefwahlunterlagen bestehen aus Ihrem Stimmzettel und Wahlschein mit eidesstattlicher Erklärung und zwei Briefumschlägen.
Jetzt gilt’s: Machen Sie auf dem Stimmzettel ihre Kreuze! Nun noch Stimmzettel in den dafür vorgesehenen kleineren Umschlag und kleben Sie ihn zu. Füllen Sie jetzt den Wahlschein mit der eidesstattlichen Erklärung aus. Stecken Sie als letztes den verschlossenen Umschlag mit dem Stimmzettel und den Wahlschein in den großen Umschlag und kleben Sie ihn zu.
4. Verschicken Sie Ihre Unterlagen
Ihre Briefwahlunterlagen schicken Sie bestenfalls frühzeitig zurück, damit diese rechtzeitig zum Wahltag angekommen sind.
5. Sie können auch vor Ort wählen
Viele Kommunen bieten Ihnen an, die Briefwahl direkt im Rathaus oder Bürger*innenbüro zu machen. Sie können die Unterlagen vor Ort ausfüllen und direkt in die Wahlurne werfen. Auch so ist es möglich außerhalb der Stoßzeiten mit genügend Abstand zu wählen. Erkundigen Sie sich vorher online oder rufen Sie im Bürgerbüro an, um nachzufragen, ob das auch in Ihrer Gemeinde möglich ist. Beim Wählen vor Ort müssen Sie ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen.